U18 - Mutti-Zettel

    Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr auf einer Tanzveranstaltung aufzuhalten, wenn Sie entweder: 

    A) in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil/JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3)

    B) eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht unsere Veranstaltungen besuchen. 

    Jugendliche ab 16 Jahre ohne Aufsichtsperson erhalten nur bis 00:00 Uhr Einlass. Der Aufenthalt eines Jugendlichen ab 16 Jahren nach 00:00 Uhr wird in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten und unter Vorlage der Vollmacht (Mutti-Zettel) gewährt. 

    Wir akzeptieren andere Vordrucke als unseren Mutti-Zettel nur, wenn die gleichen Daten erfasst werden. Der Zettel muss vor der Veranstaltung mit den Eltern vollständig ausgefüllt werden.

    Max. 2 Personen pro erziehungsbeauftragte Person

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    Postanschrift

    Party Production
    Gifhorner Str. 11
    29379 Wittingen

     0151 4000 26 06
     info@party-production.de

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    U18 Mutti-Zettel

    Du bist mindestens 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig. Mit einer Begleitperson und unserem Mutti-Zettel darfst du trotzdem nach 00:00 Uhr weiter feiern!

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